Resolution des UB Straubing zum Freihandelsabkommen EU/USA (TTIP)

Veröffentlicht am 01.02.2014 in Unterbezirk

Auf der Unterbezirksvorstandssitzung mit dem Betreuungsabgeordneten MdB Christian Flisek wurde am heutigen Samstag eine Resolution des UB Straubing zum Freihandelsabkommen EU/USA (TTIP) diskutiert.

Ein Vorschlag wurde erarbeitet und wir hier zur Diskussion gestellt.

Wir bitten über Kommentare zu Diskussionbeiträgen.

Inhalt der Resolution:

Daseinsvorsorge sowie arbeitsrechtliche, soziale und ökologische Standards dürfen nicht angetastet werden
Aufgrund der - neben den angenommenen positiven ökonomischen Faktoren – möglichen negativen Auswirkungen des TTIP –Abkommens für die EU – Mitglied-staaten und weit verbreiteter Befürchtungen in der bayerischen Bevölkerung, wesentliche soziale und ökologische Standards und politische Regelungen der EU könnten durch die TTIP-Verhandlungen zwischen der EU und den USA gefährdet sein, ist es notwendig, dies prinzipiell auszuschließen. Das geplante Freihandels-Abkommen TTIP zwischen der EU und den USA muss den Bürger/innen dienen und nicht den Interessen der Konzerne. Dies ist zwingend festzuschreiben, denn TTIP ist praktisch unumkehrbar: Einmal beschlossen, sind die Verträge für gewählte Politiker nicht mehr zu ändern. Denn bei jeder Änderung müssen alle Vertragspartner zustimmen. Deutschland allein könnte aus dem Vertrag auch nicht aussteigen, da die EU den Vertrag abschließt.
Grundsätzlich sind wir für einen transatlantischen Markt ohne Handelshemmnisse für mehr Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Europa, Deutschland und Bayern. Den Beteuerungen aus der EU, dass schon nichts passieren werde, darf nicht vertraut werden. Wenn der Öffentlichkeit dann irgendwann das Verhandlungsergebnis präsentiert wird, ist es zu spät. Wir müssen jetzt eingreifen und klar machen: Bis hierher und nicht weiter! Eine Zustimmung der SPD zu einem Freihandelsabkommen, das auch im Berliner Koalitionsvertrag mit der Maßgabe der Sicherung der europäischen Schutzstandards als Ziel benannt wurde, darf es nur geben, wenn folgende Kernpunkte erfüllt sind:

- Das sogenannte Investoren/Staat-Streitschlichtungsverfahren im TTIP wird aus dem Mandat gestrichen. Mit diesem Verfahren können Konzerne die Mitgliedsstaaten verklagen, wenn nationale/regionale Gesetze, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger oder der Umwelt dienen, den Profit der Konzerne beeinträchtigen. Dies ist ein Angriff auf die demokratischen Strukturen der Länder und Regionen sowie der kommunalen Selbstverwaltung. Die EU-Kommission muss dem Beispiel Australiens folgen: Die australische Regierung erteilte in einem bilateralen Handelsabkommen mit den USA dem Verlangen nach einem solchen Mechanismus eine Absage.

- Sozialstandards, Arbeitnehmerrechte, gewerkschaftliche Mitbestimmung und ein hoher Anspruch auf Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie Datenschutz und der Schutz der öffentlichen Gesundheit bleiben unangetastet und werden in der Bedeutung den wirtschaftlichen Interessen im Verhandlungsmandat mindestens gleichgestellt. Zu exzessive Urheberrechte dürfen den Zugang zu Kultur, Bildung und Wissenschaft nicht behindern.

- Die Liberalisierung von öffentlichen Dienstleistungen wie zum Beispiel die Wasserversorgung, die Gesundheitsversorgung, die Bildungsversorgung oder der öffentliche Personennahverkehr wird abgelehnt.

- Umweltschutz muss ein europäischer Grundwert sein und ist im Sinne einer nachhaltigen Politik auch im Interesse der künftigen Generationen nicht verhandelbar. Nicht alles was in den USA erlaubt ist, wollen die Menschen in der EU – weiterhin muss Fracking, Gen-Essen und Hormonfleisch verboten bleiben.

- Der Schutz kultureller und regionaler Vielfalt in Europa darf durch das TTIP nicht gefährdet werden. Diese Norm ist ebenfalls in das Verhandlungsmandat aufzunehmen.

- Das in der EU geltende Subsidiaritätsprinzip, wonach die Kommunen und Länder viele Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge selbst regeln und gestalten wird im Verhandlungsmandat festgeschrieben und ist unveränderbar.

- Bei der geplanten Öffnung der Agrarmärkte sind die bisher erreichten Verbraucherschutzrechte und die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit in den Mitgliedsländern unantastbar. Der Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft gegenüber der Agrarindustrie muss festgeschrieben bleiben.

- Die Verhandlungen werden transparent gestaltet, nationale und regionale Parlamente, Organisationen und Verbände der Zivilgesellschaft sowie eine breite Öffentlichkeit werden umfassend in den Verhandlungsprozess einbezogen. Die sofortige Veröffentlichung der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP und auch zum kanadisch-europäischen Freihandelsabkommen CETA ist zwingend nötig.

Diese Essentials sind nicht verhandelbar. Falls ihnen nicht Rechnung getragen wird, fordert der SPD UB-Straubing die SPD auf, auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ein solcherart inakzeptables Verhandlungsergebnis zu verhindern.

 

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