Der Rote Herbst in Geiselhöring

Veröffentlicht am 03.10.2012 in Veranstaltungen

Diskutierten zum arbeitsfreien Sonntag: v.l. SPD-Ortsvorsitzender Johannes Faden, Gewerkschafterin und stellv. Vorsitzende Brigitte Wessely, Schriftführerin Anja Wessely, ver.di-Handelssekretärin Monika Linsmeier; Franz Bayer OV-Vorsitzender Hainsbach, und Stadtpfarrer Dekan Josef Ofenbeck

Ohne Sonntage gibt es nur noch Werktage
Gewerkschaft, Kirche und Politik diskutieren Forderungen der „Sonntagsallianz“

Seit 3 Jahren ergänzt der Rote Herbst der Geiselhöringer SPD den Veranstaltungskalender im Jahresverlauf. Mit den Themen „Ehrenamt“ und „Mutige Menschen“ hat die Geiselhöringer SPD jeweils ein gesellschaftspolitisches Thema aufgegriffen, dass überparteilich diskutiert werden konnte. So auch dieses Jahr mit der „Allianz für den freien Sonntag“. Monika Linsmeier, Handelssekretärin der Gewerkschaft ver.di, stellte am fest etablierten 2. Oktober in der Max-Hütte in Geiselhöring das Projekt vor und initiierte eine interessante Diskussion mit den anwesenden Vertretern von Gewerkschaft, Kirche und Politik. Die einhellige Forderung an die Verantwortlichen in den Kommunalparlamenten lautete, geltendes Recht zu achten und Ausnahmen für Sonntagsarbeit entsprechend zu kontrollieren und einzuschränken.

SPD-Ortsvorsitzender Johannes Faden führte in seiner Begrüßung in das Thema ein und spannte den Bogen weit von den Menschen, die am Sonntag arbeiten müssen, „damit unsere Gesellschaft funktioniert“ – er nannte dabei beispielhaft die Pflegedienste und Krankenhäuser - bis hin zu den Menschen, die durch i-phon und Internet „immer und überall erreichbar sein müssen – oder zumindest meinen, dass sie das sein müssen“.

Die Gewerkschafterin Monika Linsmeier stellte anschließend die „Sonntagsallianzen“ vor und brach eine Lanze für den arbeitsfreien Sonntag. Immer wieder betone die regierende Politik in Bayern, dass der Sonn- und Feiertagsschutz „restriktiv gehandhabt“ werde. Leider stellen die Gewerkschaften fest, „dass von interessierter Seite immer wieder neu versucht wird, Ladenöffnungszeiten und Betriebszeiten zu verlängern. Viel zu oft wird diesen meist singulären kommerziellen Interessen nachgegeben“, so Linsmeier. Hier müsse die Politik entschieden und konsequent gegensteuern – aber es müsse auch Sache der Kirchen und vieler anderer gesellschaftlicher Gruppen sein.

Der freie Sonntag ist bedroht. Obwohl er verfassungsrechtlichen Schutz genießt, erlauben Ausnahmeregelungen in Handel, Handwerk, Industrie und Dienstleistungsbranchen auch am Sonntag immer mehr Wirtschaftstätigkeiten, die über eine notwendige Grundversorgung der Bevölkerung weit hinausgehen. “Der Ladenschluss ist ein zentrales Anliegen der Sonntagsallianz. Die kirchlich-gewerkschaftliche Initiative engagiert sich parteiübergreifend für die Sonn- und Feiertage sowie auch die Sozialzeiten unter der Woche. Trotz der in Bayern vergleichsweise günstigen rechtlichen Situation gibt es allerdings auch im Freistaat Missstände. Die Allianz kritisiert, dass Sonntagsschutz und Ladenschluss durch immer neue Ausnahmen für Sonntagsarbeit aufgeweicht werden - ein Trend, der nicht nur den Einzelhandel, sondern fast alle Wirtschaftsbranchen erfasst“, so Linsmeier, die daran erinnerte: „Ohne Sonntage gibt es nur noch Werktage!“

„Eine Gesellschaft, die keine Ruhe mehr findet …“
Eine Gesellschaft, die keine Ruhe mehr finde, verliere nicht nur ihr menschliches und soziales Gesicht. Eine Gesellschaft, die keine Ruhe mehr finde, verliere nicht nur den Respekt vor der Kultur, sondern auch den Respekt vor dem Menschen. Letztendlich bedeute eine zunehmend ruhelose Gesellschaft eine Gefahr für den Menschen und dessen unantastbare Würde, so Linsmeier. „Der freie Sonntag ist dem Menschen angemessen – wir müssen nicht hetzen, managen, organisieren. Der freie Sonntag steht für gutes Leben. Hier bin ich Mensch, hier darf ich´s sein“ zitierte die Gewerkschafterin J. W. v. Goethe.

Die aktuelle Entwicklung zeige, dass die Möglichkeiten für verkaufsoffene Sonntage in einigen Bundesländern bereits stark ausgedehnt wurden. Ohne eine offensive öffentliche Diskussion und politische Einflussnahme werd die Ökonomisierung der Sonn- und Feiertage auch in Bayern fortschreiten. „Vor diesem Hintergrund wurde die "Allianz für den freien Sonntag" ins Leben gerufen. Diese neue Initiative braucht viele Unterstützer, um wirksam werden zu können. Die kirchlichen und gewerkschaftlichen Trägerorganisationen suchen daher Partner in allen gesellschaftlichen Bereichen - in der Wirtschaft, im Handwerk, in Wissenschaft, Kultur, Sport, Unterhaltung oder Familien- und Sozialverbänden. Langfristiges Ziel der Initiative ist ein konsequenter und wirksamer Schutz des arbeitsfreien Sonntags durch die Gesetzgeber und die staatlichen Verwaltungsorgane“, so die ver.di- Handelssekretärin.

Die Lockerung des Sonn- und Feiertagsschutzes bedeute einen erheblichen Einschnitt. Immer mehr Tätigkeiten, die rein werktäglicher Natur und somit an Sonn- und Feiertagen vom Grundsatz her nicht erlaubt sind, würden ausdrücklich zugelassen. „In vielen Fällen gehen der Zulassung Verstöße gegen Verbote voraus“, so Linsmeier. Die Erosion der Sonntagsgarantie zeige sich auch an der Zunahme verkaufsoffener Sonntage nach § 14 Ladenschlussgesetz. Fanden Anfang der 90er Jahre in allen Landkreisen und kreisfreien Städten zusammen noch etwa 1200 solcher Veranstaltungen statt, seien es heute über 2000. In immer mehr Regionen Bayerns sind an fast jedem Sonntag im Jahr irgendwo offene Geschäfte zu finden. Die Gewerkschafterin präzisierte diese Aussage anhand einiger Beispiele. Verkaufsoffene Sonntage großer Möbelhäuser würden etwa durch die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zunehmend in Frage gestellt. Denn selten stehen Möbelhäuser dort, wo traditionelle Märkte stattfinden. Und Märkte auf den Parkplätzen von Möbelhäusern und sogenannten Fachmarktzentren sind in der Regel bloße Alibi-Anlässe zum Zweck der Ladenöffnung. Die Vorschriften für verkaufsoffene Sonntage werden in solchen Fällen verletzt. Die regionalen Sonntagsallianzen in ganz Bayern fordern deshalb verstärkt von den Kommunen die Einhaltung der geltenden Sonntagsschutzregeln.


Missstände in der Genehmigungspraxis

Für die Anwesenden überraschend waren die rechtlichen Ausführungen Linsmeiers. Rechtlich steht der bayerische Sonntagsschutz im Einklang mit dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1.12.2009, das den arbeitsfreien Sonntag als Grundrecht in aller Deutlichkeit gestärkt hat. Die staatliche Sonntagsgarantie schützt Ehe und Familie, die Religionsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und andere Grundrechte. Verkaufsoffene Sonntage im Einzelhandel sind laut Bundesverfassungsgericht nur ausnahmsweise mit einem außerordentlichen öffentlichen Interesse, nicht aber mit kommerziellen Interessen begründbar.

Die Ausbreitung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage ist auf verschiedene Fehlentwicklungen zurückzuführen. Die geltenden Umsetzungsvorschriften des bayerischen Arbeitsministeriums, die den Kommunen bei der Genehmigung solcher Verkaufsevents enge Grenzen setzen, werden vielerorts ignoriert. Insbesondere seien in der Praxis folgende Missstände bei Verordnungen nach § 14 LadSchlG zu beobachten. Vielfach werden Anlässe für Sonntagsöffnungen erfunden. Viele Bürgermeister und Gemeinderäte setzten die falschverstandene Attraktivität „ihrer Kommune“ über das recht und die Fürsorgepflicht gegenüber den dort lebenden Menschen.

Laut Vorschrift muss ein Anlass wie ein Markt, eine Messe oder ein Fest und nicht die Ladenöffnung im Vordergrund stehen. In der Praxis werden Märkte oft von Einzelhändlern, Werbevereinen oder eigens darauf spezialisierten Agenturen konstruiert mit dem bloßen Ziel, an bestimmten Sonntagen die Geschäfte zu öffnen. Seit dem 1. Juli 2010 ist das Erfinden von Anlässen noch leichter geworden, da die Zuständigkeit für Marktfestsetzungen an die Kommunen selbst gegeben wurde. Es wimmelt im Freistaat von Frühlingsfesten, Herbstmärkten und Autoschauen, die es früher nicht gegeben hat. Mitunter werden auch bestehende Anlässe auf kommerziell günstigere Termine verlegt. „So wird „Josefsmarkt“ vom traditionellen Samstag schon mal auf den nachfolgenden Sonntag ausgedehnt zum einzigen Zweck einer Öffnung nach §14 LadschlG.“, so Linsmeier.

Laut Vorschrift muss der Markt, nicht die Ladenöffnung, einen beträchtlichen auswärtigen Besucherstrom anziehen. Dies muss die Kommune bei der Verordnung mit strengem Maßstab sachgerecht prüfen. In der Praxis ist dies kaum je erkennbar der Fall. Viele verkaufsoffenen Sonntage müssten vom Landratsamt untersagt werden. Ebenfalls besagt die Vorschrift , dass Kommunen gehalten sind, die sonntägliche Ladenöffnung anlässlich eines Marktes auf die angrenzenden Verkaufsstellen oder auf bestimmte, zum Anlass passende Handelszweige zu beschränken. In der Praxis werden jedoch in der Regel alle Geschäfte einbezogen, häufig auch in fernab liegende Stadtteilen oder Gewerbegebieten.

Für viele Zuhörer absolut neu war die Vorgabe, dass Kirchen und Gewerkschaften vor Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung angehört werden müssen. In der Praxis findet dies oft sehr kurzfristig, ohne nähere Angaben zu dem Anlass und den erwarteten Besucherströmen statt – oder auch gar nicht. Diese Forderung konnte weder von den kirchlichen Vertretern noch von den anwesenden Kommunalpolitikern als „üblich“ bezeichnet werden.

Hinzu kämen Sondergenehmigungen durch das Bayerische Arbeitsministerium. Etwa 500 Kommunen im Freistaat haben als anerkannte Kur-, Wallfahrts- oder Ausflugsorte nach § 10 LadSchlG die Möglichkeit, für bestimmte Warensortimente ihre Läden bis zu 40 Sonntage im Jahr offen zu halten. Etwa 100 Kommunen erhalten nach § 23 LadSchlG Genehmigungen für einzelne Sonderöffnungen aus dringendem öffentlichen Interesse. Die Öffnungen nach dem „Notfallparagraphen“ § 23 LadSchlG wurden in den letzten Jahren immer häufiger für Shoppingnächte an Werktagen erteilt. Doch nur bei sehr seltenen Versorgungsnotständen in der Bevölkerung ist die Anwendung dieses Paragraphen sinnvoll zu begründen.

Monika Linsmeier ärgerte vor allem der folgende Punkt. Laut Bundesverfassungsgericht schützt der arbeitsfreie Sonntag die Religionsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit. In der Praxis wird Sonntagsshopping allerdings nicht selten mit einer gewissen Achtlosigkeit gegenüber Kirchen und Gewerkschaften auf wichtige Feiertage gelegt. Hierzu gehören in diesem Jahr eine ganze Reihe von geplanten verkaufsoffenen Sonntagen am 1. Mai. Hierzu gehören auch Sonntagsöffnungen an Ostern, Pfingsten oder selbst an durch das Feiertagsgesetz besonders geschützten „stillen Tagen“ wie dem Totensonntag. In diese Richtung geht auch die neueste Entwicklung: Laut Beschluss der bayerischen Staatsregierung sollen Gaststätten, Kneipen und Diskotheken an sechs sogenannten „stillen Tagen“ in Zukunft bis 2 Uhr nachts öffnen können. Dies soll an den folgenden Tagen der Fall sein: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und Buß- und Bettag. “Wir sind inzwischen an einem Punkt, an dem alle gesellschaftlichen Kräfte in unserem Lande gebündelt werden müssen, um der Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes endlich ein Ende zu setzen“, forderte Monika Linsmeier die Anwesenden zur Diskussion heraus.

Der Sonntag ist kein Tag wie jeder andere.
Die Bedeutung des freien Sonntags drücke sich in seiner Beständigkeit für die individuelle Lebensgestaltung der Menschen aus. Seit 4.000 Jahren präge die Sieben-Tage-Woche den Lebensrhythmus vieler Völker, erinnerte Ortsvorsitzender Johannes Faden. „Der Sonntag ist eine frühe soziale Errungenschaft und auch heute als Tag der Ruhe, der Gemeinschaft, der Befreiung von Sachzwängen, Fremdbestimmung und Zeitdruck unverzichtbar. Der Gesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen: Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 139 Weimarer Reichsverfassung schützt die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage. Ein gemeinsamer Ruhetag ist wichtig!“

Der Sonntag verkörpere traditionell die Freiheit des Menschen von einer rein ökonomisch orientierten Lebensweise. An diesem Tag stehe einmal nicht im Vordergrund, was ein Mensch leistet. Vielmehr gehe es um das, was jeder zu einem Leben für sich und in der Gemeinschaft mit anderen benötigt, so Franz Bayer. Auch Kirchengemeinden, Vereine und andere Gemeinschaftsformen bräuchten verlässliche gemeinsame Zeitinseln.

„Der Sonntag schützt den Menschen, die Familie, die gottesdienstliche Feier und die persönliche Gestaltung von gemeinsamer freier Zeit. Er verschafft allen die notwendige Zeit der Erholung, der Begegnung, der Besinnung und der Lebensgestaltung. Das Erleben gemeinsamer freier Zeit in den Familien, mit Freunden, Verwandten und Bekannten, das Engagement im Ehrenamt ist auf freie Sonn- und Feiertage angewiesen“, erklärte Stadtpfarrer Dekan Josef Ofenbeck. Der recht verstandene Sonntag setze ein Zeichen gegen die Auflösung von gewachsenen Gemeinschaften, die Zersplitterung der Familie, die alleinige Ausrichtung auf Produktion und Kapital. Ofenbeck sah im Angriff auf den freien Sonntag eine weitere Einflussnahme der Groß-Konzerne auf das gesellschaftliche Leben. Der verfassungsrechtliche Schutz des Sonntags drückt eine Priorität aus, die sich gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu bewähren hat. Angesichts des wachsenden Wirtschaftsdrucks ist der Sonntag als ein Tag der Ruhe und des bewussten Andersseins für die Menschen nötiger denn je. Dass eine ganze Gesellschaft zur selben Zeit gemeinsam innehält, sei alles andere als unzeitgemäß. In einer immer hektischer werdenden Zeit sei der Sonntag auch wegen seiner langen Tradition eine Institution, die auf eine weitere Zukunft bauen kann, so Ofenbeck weiter.

Arbeitszeiten werden immer flexibler
“Flexible Arbeitszeitformen haben das Alltagsleben der Beschäftigten und derer Familien nachhaltig verändert. Immer mehr Menschen müssen sich in ihrer Arbeitszeit den Wünschen ihrer Arbeitgeber bzw. der Auftragslage und den schwankenden Kundenfrequenzen anpassen. Das gilt für das produzierende Gewerbe genauso wie für den Einzelhandel oder die Freizeitindustrie. Wird der Sonntag zunehmend von der werktäglichen Geschäftigkeit erobert, so ist er für den Menschen als rhythmisch wiederkehrender Zeitanker des gesellschaftlichen Lebens verloren“, befürchtete Brigitte Wessely. Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes, die auf Daten des Jahres 2004 basiert, spielt die ständige oder regelmäßige Wochenendarbeit die größte Rolle. Die Sonn- und Feiertagsarbeit hat insbesondere bei den weiblichen Beschäftigten erheblich zugenommen. Zwölf Prozent aller Erwerbstätigen leisteten im Jahre 2004 regelmäßig Sonn- und Feiertagsarbeit.

„Der Sonn- und Feiertagsschutz hat einen hohen Stellenwert in Bayern. In fast allen politischen Lagern – außer der FDP - erfährt der arbeitsfreie Sonntag eine hohe Wertschätzung. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, die Sonntagsarbeit aus kulturellen, religiösen und sozialen Gründen auf das gesellschaftlich notwendige Maß zu begrenzen“, erklärte Rainer Pasta. Bayern hat als einziges Bundesland 2006 im Zuge der Föderalismusreform dem Trend widerstanden, den Ladenschluss sonn- und werktags weiter zu liberalisieren. Der Freistaat solle damit zu einem Vorbild für andere Bundesländer geworden sein Doch dies sei keineswegs der Fall. „Als Problem erweist sich für die Zukunft vor allem die Frage der Gleichbehandlung – hier setzt die FPD an und fordert ein „modernes Ladenschlussgesetz“ für Bayern – einzig mit dem Ziel, die Einkaufsmöglichkeiten rund um die Uhr und 7 Tage die Woche durchzusetzen“, so Pasta weiter.

Bei einer Diskussion der Allianz für den freien Sonntag mit Bürgermeistern und Unternehmensvertretern aus der Region München zu diesem Thema wurde deutlich, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen wichtiger wären als die maximale Ausschöpfung möglicher Verkaufssonntage. Blieben alle Geschäfte sonntags geschlossen, hätte kein Händler Nachteile, wusste Monika Linsmeier hierzu zu berichten. „Der freie Sonntag ermöglicht die Balance von Arbeit und Ruhe; er erneuert die Leistungsfähigkeit der Arbeitenden und ist kreative Schöpfungspause. Der freie Sonntag rhythmisiert Spannung und Entspannung, er verhindert Erschöpfung und die Ausbeutung der körperlichen und seelischen Ressourcen. Der freie Sonntag stärkt die wohnortnahen Geschäfte gegenüber der Konkurrenz auf der grünen Wiese“, zeigte sich Linsmeier überzeugt.

Sonntagsschutz und Ladenschluss seien Errungenschaften, die modern blieben, weil sie die Gesellschaft aufatmen lassen. Für 330.000 Beschäftigte im bayerischen Einzelhandel und ihre Familien seien sie unverzichtbar, so Johannes Faden. Trotz dieser Rechtslage verliert der Sonntagsschutz in der Praxis an Verbindlichkeit. Er erodiert durch immer neue Ausnahmen. Dies spiegelt sich in der branchenübergreifenden Entwicklung der Sonntagsarbeit. So stieg die Zahl der Erwerbstätigen, die in Bayern gelegentlich, regelmäßig oder ständig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, branchenübergreifend an. Nicht zuletzt familiengeprägte Betriebe profitierten vom freien Sonntag. Das bayerische Handwerk wehrt sich seit langem gegen Aufweichungen bei Ladenschluss und Sonntagsschutz. Der Ladenschluss ist auch Mittelstandsförderung.

Abschließend formulierten die Anwesenden zwei Forderungen an die Verantwortlichen in den Gemeinden, Landkreisen und Bezirken. „Die bestehenden Vorschriften zum Sonn- und Feiertagsschutz müssen in der Praxis effektiv kontrolliert, etwaige Verstöße durch die zuständigen Behörden konsequent geahndet werden. Es dürfen keine weiteren gesetzlichen Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz zugelassen werden“.

 

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