Aus der Wahlfälschung nichts gelernt

Veröffentlicht am 16.01.2020 in Wahlen

Stadtrat Josef Eisenhut (Mitte) informierte die Ortsvorsitzenden Barbara Kasberger (re.) und Michael Meister (li.) über den aktuellen Stand der Wahlbenachrichtigungen


 

Spielball illegaler Machenschaften

Die Stadt Geiselhöring weiß nicht, wie mit dem Wahlrecht von Erntearbeitern umzugehen ist


Mit Erschrecken musste die Geiselhöringer SPD bei ihrer Kandidaten-Besprechung am Dienstag erfahren, dass die Stadtverwaltung immer noch auf die angefragte Anweisung der zuständigen Stelle bei der Regierung von Niederbayern wartet, wie beim Versand der Wahlbenachrichtigungen an gemeldete Erntehelfer vorzugehen sei.

„Man hofft, dass bis zum Versand der Wahlbenachrichtigungen eine Antwort kommt“, dies teilte Stadtrat Josef Eisenhut den Mitgliedern des Ortsvereins mit. „Wir hatten Josef Eisenhut beauftragt abzufragen, was die Stadtverwaltung unternommen hat, um eine Wiederholung des Wahldebakels von 2014 zu verhindern“, so Ortsvorsitzender Michael Meister. „Dass nach sechs Jahren die Stadt nicht in der Lage ist, eine gesetzeskonforme Organisation der Kommunalwahl durchzuführen, ist ein unhaltbarer Zustand und vor allem der Regierung von Niederbayern geschuldet“, zeigte sich Meister entsetzt. Dies betrifft auch alle anderen Gemeinden, bei denen Erntehelfer gemeldet sind.

Laut Auskunft von Josef Eisenhut gebe es in Bayern zwei Rechtsauffassungen bezüglich des Wahlrechts von EU-Bürgern. Professor Brüchner von der FH in Hof, erklärte schon 2014, dass nur der ein Wahlrecht habe, der den Lebensmittelpunkt im entsprechendem Wahlbezirk hat. So wurden für die Nachwahl 2015 alle Erntehelfer angeschrieben, um ihren Lebensmittelpunkt zu ermitteln – „mit deutlichem Ergebnis“, so Eisenhut. So ging man davon aus, dass ein Erntehelfer, der seine Familienwohnung in Rumänien, Bulgarien oder Polen hat, in seinem Heimatland weiterhin seinen Lebensmittelpunkt hat, selbst wenn er mit alleiniger Wohnung in einer bayerischen Gemeinde gemeldet ist. Die Gemeinden sollten daher bei künftigen Kommunalwahlen verstärkt auf diese rechtlichen Zusammenhänge achten müssen, auch wenn sich daraus ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand ergeben werde. Dies scheint die Stadtverwaltung bisher unterlassen und sich auf die konträre Meinung der Regierung von Niederbayern verlassen zu haben, die den Gesetzestext anders auslegt: „wer gemeldet ist, hat auch das Wahlrecht“.

Es ist unglaublich, dass nach sechs Jahren keine Rechtssicherheit eingetreten ist und die Stadt dies bis zum letzten Tag so akzeptiert. Es wäre mehr als nötig gewesen, dass die Umstände der Wahlfälschung in Geiselhöring per Gericht und vor der Wahl aufgeklärt werden. Nun stellt sich heraus, dass erneut entsprechende Manipulationen der Wahl nicht auszuschließen sind“, so Ortsvorsitzende Barbara Kasberger, die darauf verweist, dass bis heute die Motive hinter der Wahlfälschung im Dunkeln liegen und auch heute noch aktuell sein könnten. „Es ist gut und richtig, dass hier lebende EU-Bürger sich an der Zusammenstellung ihres Stadtrates durch die Kommunalwahl beteiligen können. Das gilt aber nicht für Menschen, die nur zeitweise hier als Saisonarbeiter ihr Geld verdienen und nach kurzer Zeit wieder verschwinden – sie sind lediglich Spielball illegealer Machenschaften. Jedenfalls die Geiselhöringer SPD hatte zu keiner Zeit mit der Wahlmanipulation 2014 etwas zu tun“, so Kasberger.

 

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