Leserbrief Illegaler Versuch

Veröffentlicht am 01.10.2014 in Kreistagsfraktion

Zum Artikel „Aufruf zur Rechtsbeugung oder legaler Versuch“ in der Ausgabe vom  Dienstag, den 30. September 2014.

Überraschend, sehr kurzfristig und in der Wortwahl bedenklich (.. die überwältigende Mehrheit unserer Bürger fordert, .. geringe Wahlbeteiligung ..) traf am Freitag per e-mail ein Antrag der CSU-Kreistagsfraktion (Absender: CSU-Geschäftsstelle, Mühlsteingasse 7, 94315 Straubing) bei mir ein, gingen wir doch bisher davon aus, dass die ausführliche Berichterstattung von Seiten der Landkreisverwaltung am 16.09.14 in der Fraktionsführerbesprechung Bestand hat, nämlich:

  • Es müssen drei Nachwahlen (Bürgermeister Geiselhöring, Stadtrat Geiselhöring und gesamte Kreistagswahl) stattfinden
  • Eine Beschränkung der Kreistagswahl auf Geiselhöring wäre rechtswidrig und komme für das Staatsministerium des Innern und die Regierung von Niederbayern nicht in Frage

Auf unsere Nachfrage, ob sich an der Sach- und Gesetzeslage etwas geändert habe, wurde dies in der Sitzung von der Landkreisverwaltung klar und deutlich verneint.

Mit dem Antrag der CSU-Fraktion sehen wir den völlig untauglichen Versuch, geltendes Recht brechen zu wollen, fataler Weise auch noch mit dem Hinweis, dadurch Kosten zu sparen.

Eine in dieser Größenordnung einmalige Wahlfälschung kann man nicht als örtlich begrenzte Bagatelle abtun, wie von der CSU versucht wurde, sondern die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft – und zwar in jeder Hinsicht – gezogen werden.

Der Versuch, die anderen Fraktionen mit ins Boot zu holen, musste kläglich scheitern, denn Ursache und Wirkung müssen klar getrennt werden.

In einem kann die CSU durchaus recht haben: solche illegale Versuche führen zu mehr Politikverdrossenheit – aber man kann mit dem Gegenteil auch Zeichen setzen!

 

Heinz Uekermann

Mitterfels

Fraktionsvorsitzender SPD/Grüne

 

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